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Integrationskurse
Neuzuwanderer sind seit dem 1.1.2005 verpflichtet, an qualifizierten Integrationskursen teilzunehmen.
Gleichzeitig ermöglicht das neue Zuwanderungsgesetz schon länger hier lebenden ZuwandererInnen, diese Kurse zu besuchen.
Die Kurse umfassen maximal 600 Stunden Sprachförderung sowie 30 Unterrichtsstunden zu den Themen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands.
Als Teilnehmerbeitrag werden 1,00 € pro Unterrichtsstunde erhoben. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe können TeilnehmerInnen von der Beitragszahlung befreit werden. Aussiedler und deren Familienangehörige sind von der Betragszahlung befreit.
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